Windkraft – Quo vadis?

Die CDU Meinersen fordert, dass sich die Verbandsversammlung des ZGB (Zweckverband Großraum Braunschweig) bei der Planung von Windkraftgebieten an ihre eigenen Vorgaben hält. Dazu zählen insbesondere der 1000m-Abstand zur tatsächlichen und geplanten Wohnbebauung einer Ortschaft und der 5000m-Abstand zu benachbarten Windparks. Für den Fall, dass diese Kriterien nicht eingehalten werden, muss aus unserer Sicht ein Windpark entsprechend angepasst oder es muss darauf verzichtet werden.
Besonders sorgfältig ist dabei der geplante Windpark westlich von Seershausen zu betrachten. Der ZGB beurteilt hier die Umweltauswirkungen auf die Bevölkerung als „deutlich negativ“, aber aufgrund der vorgesehenen Abstände dennoch als „zumutbar“. In der Begründung heißt es wörtlich (Gebietsblatt GF Meinersen – Seershausen 01, S.7): „Eine ungünstige Exposition gegenüber der Potenzialfläche weisen die Ortschaften Ahnsen (im Nordosten, stromabwärts zur Hauptwindrichtung) und Seershausen im Osten der Potenzialfläche auf. Für beide Ortschaften können zeitlich begrenzt Beeinträchtigungen durch Schattenwurf und Reflexionen bei tiefstehender Sonne auftreten. Für Ahnsen können darüber hinaus aufgrund der Lage stromabwärts zur Hauptwindrichtung Belästigungen durch vergleichsweise hohe Schallimmissionen nicht ausgeschlossen werden.“ Das Gleiche gilt für das Schulzentrum am Gajenberg, das der ZGB völlig unberücksichtigt lässt. Wir fordern, dass jederzeit und überall gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten sind und die Lernatmosphäre für die Schülerinnen und Schüler am Schulzentrum zu keiner Zeit gestört wird.
Zum Thema Infraschall schließt sich der ZGB in seiner Begründung (s. 46) der Studie des Umweltbundesamtes an: „Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Infraschallbelastungen von Windenergieanlagen sind daher nach dem derzeitigen Wissensstand nicht zu erwarten. …. Ein weiteres Ergebnis der Studie ist, dass – aufgrund von hierzu auf nationaler Ebene fehlenden Untersuchungen – über die Wirkungen von technischen Infraschallquellen (i.w.S.) nur unzureichende Erkenntnisse vorliegen. Vor diesem Hintergrund hat das Umweltbundesamt auf Basis der vorgenannten Machbarkeitsstudie im Jahr 2015 ein durchzuführendes Forschungsvorhaben „Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen“ (UFOPLAN 3714 51 100 0) in Auftrag gegeben – Laufzeit: 40 Monate.“ Wir halten es für sinnvoll, die Forschungsergebnisse abzuwarten und vor der Planungsentscheidung zu berücksichtigen.
Nebenbei bemerkt: nach dem Bericht der Energieversorger decken in der Gemeinde Meinersen erzeugte regenerative Energien bereits mehr als 50% des Energieverbrauchs. Damit können wir die Klimaschutzziele im Rahmen der Energiewende erfüllen.